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Gesetz erlaubt die Verwendung von russischsprachigen Marken auf Schildern – Sprachombudsfrau

Die Beauftragte zum Schutz der Staatssprache, Olena Ivanowska, hat eine bedeutende Erklärung abgegeben, in der sie betont, dass die ukrainische Gesetzgebung die Verwendung von registrierten russischsprachigen Handelsmarken auf Schildern nicht verbietet.

Olena Ivanowska, die Beauftragte für den Schutz der ukrainischen Sprache, hat eine wichtige Erklärung abgegeben, in der sie betont, dass die ukrainische Gesetzgebung die Verwendung von registrierten russischsprachigen Handelsmarken auf Schildern nicht verbietet. Diese Information ist besonders relevant im Kontext der laufenden Diskussionen über Sprachnormen im Geschäftsumfeld der Ukraine.

Laut Ivanowska erlaubt Artikel 42 des Gesetzes "Über die Sicherstellung der Funktion der ukrainischen Sprache als Staatssprache" die Verwendung von Handelsmarken oder Zeichen für Waren und Dienstleistungen in der Form, in der sie rechtlichen Schutz erhalten haben. Das bedeutet, dass unabhängig von der Sprache, in der der Markenname registriert wurde, dieser auf einem Schild unverändert wiedergegeben werden kann. "Das heißt, egal in welcher Sprache der Markenname registriert wurde, er kann auf dem Schild unverändert wiedergegeben werden", erklärte die Ombudsfrau.

Dennoch betonte Ivanowska, dass dies die Unternehmer nicht von der Pflicht entbindet, Informationen in der Staatssprache bereitzustellen. Dies betrifft alle anderen Elemente des Schildes, wie die Beschreibung der Tätigkeit, allgemeine Aufschriften und Verbraucherinformationen, die in ukrainischer Sprache verfasst sein müssen. "Dies ist ein wichtiger Aspekt, denn Sprache ist ein entscheidendes Element unserer Identität", unterstrich sie.

Olena Ivanowska äußerte Besorgnis darüber, dass in der Ukraine immer noch viele Handelsmarken existieren, die russischsprachige Wörter enthalten, die nicht den Normen der ukrainischen Rechtschreibung entsprechen. "Es ist jedoch zweifellos erstaunlich, dass Hunderte von Handelsmarken, die in der Ukraine registriert sind, nach wie vor Wörter russischer Herkunft in ihren Namen tragen, die nicht den Normen der ukrainischen Rechtschreibung entsprechen. Ganz zu schweigen von denen, die obszöne Ausdrücke im Namen enthalten. So etwas findet man in keinem zivilisierten Land", fügte sie hinzu und betonte die Bedeutung der Einhaltung von Sprachnormen im Geschäftsleben.

Ivanowska merkte auch an, dass sie versteht, dass die Neuregistrierung einer Handelsmarke bestimmte Ressourcen erfordern kann, aber sie ist der Ansicht, dass es sich hierbei nicht nur um Kosten handelt, sondern vor allem um das Bewusstsein, den Ruf und die Verantwortung der Unternehmen. "Es gibt noch viel zu tun, um den öffentlichen Raum von den Folgen der Russifizierung zu reinigen, daher ist es wichtig, zeitnah auf die Anforderungen der Gesellschaft zu reagieren und entsprechende Entscheidungen zu treffen", schloss die Sprachombudsfrau und forderte die Unternehmer auf, die Bedeutung der Verwendung der ukrainischen Sprache in ihrer Tätigkeit zu beachten.