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Rada genehmigt Gesetz zur Anpassung der ukrainischen Gesetzgebung zur Akkreditierung von Bewertungseinrichtungen gemäß den EU-Normen

Die Werchowna Rada hat in zweiter Lesung das Gesetzesprojekt Nr. 12221 zur Harmonisierung der Akkreditierung von Bewertungseinrichtungen mit den Anforderungen der Europäischen Union verabschiedet.

Am Dienstag, dem 7. April, hat die Werchowna Rada in einer Sitzung mit einer direkten Übertragung das Gesetzesprojekt Nr. 12221 in zweiter Lesung einstimmig genehmigt. 278 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, während 19 Parlamentarier sich der Stimme enthielten und kein Abgeordneter gegen das Gesetz stimmte. Dieses Gesetz stellt einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Unterzeichnung des Abkommens über den industriellen Freihandel (ACAA) dar.

Das Gesetzesprojekt wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Branchenverbänden, Experten und internationalen Partnern entwickelt. Es zielt darauf ab, die ukrainische Gesetzgebung im Bereich der Akkreditierung von Bewertungseinrichtungen und der technischen Regulierung an die europäischen Normen anzupassen. Laut der erläuternden Notiz zum Gesetzesentwurf wird durch das Gesetz das gegenseitige Anerkennungssystem für Akkreditierungen, die sowohl in der Ukraine als auch in der EU durchgeführt werden, eingeführt.

Ein zentrales Element des Gesetzes ist, dass die Ukraine die Ergebnisse von Akkreditierungen anerkennt, die von Einrichtungen der EU-Länder durchgeführt werden, sofern diese erfolgreich einem gegenseitigen Bewertungsverfahren unterzogen wurden. Dies bedeutet, dass ukrainische Hersteller, die Standards der EU-Länder anwenden, die mit den europäischen harmonisierten Standards identisch sind, als konform mit den Anforderungen gelten.

Darüber hinaus erhöht das Gesetz die Verantwortung der Unternehmen für die Richtigkeit der Informationen über ihre Produkte. Es werden Regeln für die Interaktion mit der Europäischen Kommission und den Behörden der EU-Länder im Rahmen des ACAA-Abkommens festgelegt. Zudem sieht das Gesetz eine ausgewogene Vertretung aller Stakeholder im Nationalen Akkreditierungsorgan vor und definiert die Bedingungen für die Durchführung grenzüberschreitender Akkreditierungen.

Das Gesetzesprojekt wurde erstmals am 26. März 2025 zur Diskussion gestellt, wo es bereits von 286 Abgeordneten unterstützt wurde. Diese breite Unterstützung zeigt das Engagement der ukrainischen Regierung, die Standards der Europäischen Union zu übernehmen und die Integration in den europäischen Markt voranzutreiben. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Änderungen könnte erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit ukrainischer Produkte auf dem internationalen Markt haben und die Handelsbeziehungen zur EU weiter stärken.

Die Ratifizierung dieses Gesetzes ist nicht nur ein technischer Schritt, sondern auch ein politisches Signal, dass die Ukraine bereit ist, sich den Herausforderungen und Anforderungen des europäischen Marktes zu stellen. Experten betonen, dass die Harmonisierung der Akkreditierungsverfahren eine wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung der Qualität und Sicherheit von Produkten ist, die auf den europäischen Markt gelangen.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes setzt die Ukraine einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung europäische Integration und zeigt ihr Bestreben, die wirtschaftlichen Beziehungen zur EU zu vertiefen. Die kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, wie schnell und effektiv diese neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden können.