NBU verhängt im März Bußgelder gegen Crédit Agricole Bank und fünf nicht-banken Finanzinstitutionen in Höhe von 2,4 Millionen UAH
Der Nationale Bank der Ukraine (NBU) hat im März 2026 Maßnahmen ergriffen, um Finanzinstitutionen für Verstöße gegen die Gesetze zur finanziellen Überwachung und zur Bekämpfung von Geldwäsche zu bestrafen. Infolgedessen wurden die Crédit Agricole Bank und fünf nicht-banken Finanzinstitutionen mit insgesamt 2,4 Millionen UAH belegt.
Im März 2026 hat die Nationale Bank der Ukraine (NBU) entschiedene Schritte unternommen, um Finanzinstitutionen zu bestrafen, die gegen die gesetzlichen Anforderungen zur finanziellen Überwachung, zur Verhinderung von Geldwäsche, zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung sowie zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (PML/FT) verstoßen haben. Diese Maßnahmen führten dazu, dass die Crédit Agricole Bank und fünf nicht-banken Finanzinstitutionen mit einer Gesamtstrafe von 2,4 Millionen UAH belegt wurden.
Wie auf der offiziellen Webseite der Nationalen Bank veröffentlicht, erhielt die Crédit Agricole Bank eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 UAH. Der Grund für diese Strafe war ein Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen im Bereich der finanziellen Überwachung, insbesondere die Nichterfüllung der Pflicht, die Ausgabenfinanzierungsoperationen auf Anordnung der zuständigen Behörde zu stoppen. Darüber hinaus führte das Verhalten der Bank zur Beendigung des Kontovertrags eines Kunden, dessen Gelder gemäß dem Gesetz eingefroren wurden.
Unter den anderen Finanzinstitutionen, die ebenfalls bestraft wurden, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „FC Allianz Kapital Gruppe“ hervorzuheben. Diese Firma wurde mit 1,0 Millionen UAH wegen Verstößen gegen das Devisengesetz bestraft. Konkret verweigerte sie einem Kunden die Durchführung von Devisentauschgeschäften mit Banknoten ausländischer Währungen, die den offiziellen Mustern entsprachen. Die Institution war verpflichtet, die Echtheit dieser Banknoten mit entsprechender Ausrüstung zu bestätigen.
Eine weitere Firma, die von den Sanktionen der NBU betroffen war, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „FC Hertz“, die mit 612.000 UAH bestraft wurde. Die Gründe hierfür lagen in Verstößen im Bereich PML/FT, insbesondere in der mangelhaften Anwendung eines risikoorientierten Ansatzes, Mängeln in internen Dokumenten und Verfahren sowie der Nichterfüllung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Überprüfung bestehender Kunden. Zudem stellte das Unternehmen keine verlässlichen Informationen auf Anfragen der NBU zur Verfügung und bewahrte Dokumente und Informationen in den Kundenakten unsachgemäß auf.
Auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „FC Tiger Invest“ wurde mit 400.000 UAH bestraft, da sie gegen die Vorschriften zur Durchführung von Devisentauschgeschäften verstoßen hat. Dieser Verstoß bestand darin, dass sie Transaktionen ohne die Ausgabe von Bargeld in ausländischer Währung und von Abrechnungsdokumenten an Privatkunden durchführte, und dies nicht spätestens zum Abschluss der Transaktionen tat.
Die Aktiengesellschaft „UFG“ erhielt eine Geldstrafe von 85.000 UAH, weil sie es versäumte, eine finanzielle Transaktion, die der finanziellen Überwachung unterlag, zu erkennen und zu registrieren sowie die zuständige Behörde über eine Schwellenfinanztransaktion zu informieren.
Die letzte bestrafte Firma war die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „UPR“, die mit 1.700 UAH belegt wurde, weil sie ihrer Pflicht zur Einreichung einer Antwort beim Nationalbank mit Angabe der Frist zur Beseitigung der in der schriftlichen Warnung genannten Verstöße nicht ordnungsgemäß nachkam.
Diese Bußgelder verdeutlichen die Entschlossenheit der Nationalen Bank der Ukraine, gegen finanzielle Verbrechen vorzugehen und die Einhaltung der Gesetze im Bereich der finanziellen Überwachung sicherzustellen. Die NBU setzt ihre Kontrolle über die Aktivitäten der Finanzinstitutionen fort, um die Stabilität und Sicherheit des Finanzsystems des Landes zu gewährleisten.