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Sprachombudsfrau: Selbst nicht werbliche Videos in sozialen Medien müssen auf Ukrainisch sein

Die Beauftragte für den Schutz der Staatssprache, Olena Ivanovska, hat erklärt, dass unabhängig davon, ob es sich um werbliche Videos handelt oder nicht, der Inhalt der Seiten von Geschäften in sozialen Netzwerken in der Staatssprache präsentiert werden muss oder eine vollständige ukrainische Version enthalten sollte.

Die Beauftragte für den Schutz der Staatssprache, Olena Ivanovska, hat in einer aktuellen Erklärung betont, dass alle Inhalte, die auf den sozialen Medien von Geschäften veröffentlicht werden, in der ukrainischen Sprache verfasst sein müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Werbung handelt oder nicht. Ivanovska verwies auf das Gesetz über die Gewährleistung der Funktion der ukrainischen Sprache als Staatssprache, das die Anwendung der Staatssprache in den Internetauftritten von Unternehmen regelt.

„Die Sprache, in der die Verbraucher bedient werden, ist die Staatssprache. Unternehmen sind verpflichtet, Informationen über ihre Waren und Dienstleistungen auf Ukrainisch bereitzustellen, insbesondere über Internetshops und Seiten in sozialen Netzwerken“, erklärte die Ombudsfrau in ihrem offiziellen Statement. Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle Verbraucher in der Ukraine Zugang zu Informationen in ihrer Landessprache haben.

Ivanovska fügte hinzu, dass Internetauftritte, einschließlich Seiten auf Plattformen wie Instagram, Facebook und YouTube, ebenfalls in der Staatssprache erstellt werden müssen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die ukrainische Sprache im digitalen Raum zu fördern und ihre Verwendung in der Geschäftswelt zu stärken.

Zusätzlich machte sie deutlich, dass andere Sprachversionen der Inhalte existieren können, jedoch die ukrainische Version in Umfang und Inhalt nicht geringer sein darf und standardmäßig für die Nutzer in der Ukraine zugänglich sein muss. „Das bedeutet, dass unabhängig davon, ob das Video eine direkte Werbung ist oder nicht, der Inhalt der Seite des Geschäfts – einschließlich Ton, Schriftzüge im Video und Textbeiträge – in der Staatssprache präsentiert werden muss oder unbedingt eine vollständige ukrainische Version enthalten sollte“, betonte die Sprachombudsfrau.

Diese Regelung ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Stärkung der ukrainischen Sprache in allen Lebensbereichen, insbesondere in der digitalen Kommunikation. Die Anforderungen an die Verwendung der Staatssprache in sozialen Medien und Online-Shops sind ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen. Die Ombudsfrau appelliert an Unternehmen, diese Vorschriften ernst zu nehmen und sich aktiv an der Förderung der ukrainischen Sprache zu beteiligen.

Der Kontext dieser Regelungen ist in der aktuellen politischen und kulturellen Situation der Ukraine zu sehen, wo die Stärkung der nationalen Identität und der Schutz der Staatssprache von großer Bedeutung sind. In einer Zeit, in der die Ukraine vor verschiedenen Herausforderungen steht, ist die Förderung der ukrainischen Sprache in der Wirtschaft und im Alltag ein Schritt in Richtung einer stärkeren nationalen Einheit und Identität.