Oberster Antikorruptionsgerichtshof bestätigt Urteil gegen ehemaligen Leiter der Staatssteuerbehörde Nasirov – fast 5 Jahre Haft verbleiben
Die Kammer für Berufungen des Obersten Antikorruptionsgerichtshofs (VAKS) hat das Urteil gegen den ehemaligen Leiter der Staatssteuerbehörde der Ukraine, Roman Nasirov, bestätigt und ihm fast fünf Jahre Haft auferlegt.
Die Kammer für Berufungen des Obersten Antikorruptionsgerichtshofs (VAKS) hat am 2. April 2026 ein entscheidendes Urteil verkündet, das das vorherige Urteil gegen Roman Nasirov, den ehemaligen Leiter der Staatssteuerbehörde der Ukraine (DФС), bestätigt. Der Gerichtshof hat das Strafmaß von sechs Jahren Freiheitsentzug aufrechterhalten, das wegen Amtsmissbrauchs verhängt wurde. Nach dem Urteil verbleiben Nasirov noch fast fünf Jahre Haft.
Wie die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) über ihren Telegram-Kanal mitteilte, wurde Nasirov für schuldig befunden, ein Verbrechen gemäß Teil 2 des Artikels 364 des Strafgesetzbuches der Ukraine begangen zu haben, das sich mit Amtsmissbrauch befasst. Neben der Freiheitsstrafe wurde ihm auch eine Geldstrafe in Höhe von 17.000 Hrywnja auferlegt, und er wurde für drei Jahre von der Ausübung öffentlicher Ämter und Ämter der lokalen Selbstverwaltung ausgeschlossen.
Die SAP präzisierte, dass das Gericht teilweise den Berufungsanträgen der Verteidigung stattgegeben hat, indem es das Urteil änderte und die Aussage eines Zeugen ausschloss. Zudem wurde die Zeit der Untersuchungshaft von Nasirov angerechnet, was zu einer Reduzierung der insgesamt verbleibenden Haftzeit führte.
Nach Informationen der Nachrichtenagentur „Interfax-Ukraine“ verbleiben Nasirov, unter Berücksichtigung der Untersuchungshaft, noch etwa fünf Jahre Haft. „In anderen Teilen wurde das Urteil des VAKS vom 31.10.2025 unverändert gelassen“, heißt es in der Mitteilung der SAP.
Das Gericht bestätigte auch das Urteil gegen den ehemaligen Leiter einer Abteilung der DФС, der aufgrund unzureichender Beweise für nicht schuldig befunden wurde, gemäß Teil 5 des Artikels 27 und Teil 2 des Artikels 364 des Strafgesetzbuches der Ukraine. Dieses Urteil wurde ebenfalls unverändert gelassen.
Die Entscheidung der Kammer für Berufungen des VAKS tritt mit der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig kann sie innerhalb von drei Monaten im Revisionsverfahren direkt beim Obersten Gerichtshof angefochten werden.
Es sei daran erinnert, dass Roman Nasirov zusammen mit dem ehemaligen Leiter der DФС-Abteilung, Wladimir Nowikow, wegen Amtsmissbrauchs angeklagt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, gegen Teil 2 des Artikels 364 des Strafgesetzbuches der Ukraine verstoßen zu haben, was zu schwerwiegenden Folgen führte.
Den Unterlagen des Falls zufolge hatte Nasirov in den Jahren 2015-2016, im Interesse eines Abgeordneten der Werchowna Rada der VIII. Legislaturperiode, persönlich eine Reihe von unbegründeten und illegalen Entscheidungen über die Stundung von Steuerschulden und Verpflichtungen für Unternehmen wie die GmbH „Firma Chas“, die GmbH „Karpatnadrainvest“ und die GmbH „Nadra Geozentrum“ getroffen.
Diese Entscheidungen wurden unter Verstoß gegen das gesetzlich festgelegte Verfahren getroffen, da sie nicht ausreichend begründet und rechtlich nicht fundiert waren. Infolgedessen verlor der Staatshaushalt Pflichtzahlungen in Höhe von über 2 Milliarden Hrywnja, was einen erheblichen finanziellen Schlag für das Land darstellte.