Europäische Kommission warnt ukrainische Regierung vor Verkürzung des Status politisch bedeutender Personen (PEP) auf drei Jahre
Die Europäische Kommission hat die ukrainische Regierung offiziell gewarnt, dass der Vorschlag zur Verkürzung des Status politisch bedeutender Personen (PEP) auf drei Jahre umstritten ist und nicht den europäischen Integrationsanforderungen entspricht.
Die Europäische Kommission hat in einem offiziellen Schreiben an die ukrainische Regierung darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Verkürzung des Status politisch bedeutender Personen (PEP) auf drei Jahre als problematisch angesehen wird. Diese Maßnahme steht im Widerspruch zu den europäischen Anforderungen für die Integration der Ukraine in die Europäische Union. In dem Schreiben, das von einem der Unterabteilungen der Kommission verfasst wurde, wird die Notwendigkeit zusätzlicher Konsultationen betont, bevor entsprechende Regelungen verabschiedet werden.
Wie auf der Website "Europäische Wahrheit" berichtet wird, wurde in den Gesetzesentwurf Nr. 15112−1, der sich mit der Besteuerung internationaler Pakete befasst, eine Bestimmung aufgenommen, die den PEP-Status auf drei Jahre nach dem Ende der Amtszeit einer Person in einer wichtigen staatlichen Position beschränkt. Dies betrifft auch die Streichung der Steuerbefreiung für internationale Pakete im Wert von bis zu 150 Euro.
Die Europäische Kommission hat betont, dass diese Änderungen einen Rückschritt von den sogenannten "7 Schritten" darstellen, die als wesentliche Anforderungen für die Integration der Ukraine in die EU gelten. Sie warnten, dass solche Maßnahmen negative Auswirkungen auf den Beitrittsprozess der Ukraine zur EU haben könnten. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Bestimmungen zu PEP nicht mit den Bedingungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Verbindung stehen, insbesondere nicht mit der Streichung der Mehrwertsteuer für internationale Pakete.
Darüber hinaus schlägt der Gesetzesentwurf vor, Mitarbeiter staatlicher Banken, die für die Finanzüberwachung zuständig sind, als PEP zu klassifizieren und von ihnen zu verlangen, ihre Vermögenswerte zu deklarieren. Die Europäische Kommission bezeichnete diesen Schritt als unbegründet, was zusätzliche Fragen zur Angemessenheit solcher Änderungen aufwarf.
In Anbetracht dieser Umstände empfiehlt die Europäische Union der Ukraine, alle Anmerkungen zu berücksichtigen und zusätzliche Konsultationen durchzuführen. "Um sicherzustellen, dass alle Anmerkungen der EU berücksichtigt werden, empfehle ich, vor der Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs zusätzliche Konsultationen mit uns durchzuführen", heißt es in dem Schreiben.
Der ukrainische Vizepremier Taras Katschka bestätigte, dass die Diskussionen zu diesem Thema weiterhin stattfinden und dass im Parlament bereits Änderungen an den Bestimmungen zum dreijährigen Status vorgenommen wurden. "Am Dienstagmorgen hat der parlamentarische Ausschuss bereits die Regelung über die drei Jahre geändert. Momentan befinden wir uns in Diskussionen darüber, wie wir diese gesetzgeberische Herausforderung lösen können, und ich bin zuversichtlich, dass wir als Ergebnis dieser Konsultationen eine akzeptable Lösung finden werden", kommentierte der Vizepremier.
Somit bleibt die Situation rund um den PEP-Status in der Ukraine angespannt, und die weiteren Schritte der ukrainischen Regierung könnten erhebliche Auswirkungen auf den Eurointegrationsprozess des Landes haben. Es ist entscheidend, dass die ukrainische Seite alle Empfehlungen der Europäischen Kommission berücksichtigt, um negative Folgen für ihre europäische Perspektive zu vermeiden.