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Ehemaliger Leiter der Migrationsbehörde in Chmelnyzkyj wegen Vermögensverheimlichung angeklagt

Die Mitarbeiter des Staatlichen Ermittlungsbüros (DBR) haben in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Agentur zur Verhinderung von Korruption (NABU) die Voruntersuchung gegen den ehemaligen Leiter der Staatlichen Migrationsbehörde in der Region Chmelnyzkyj abgeschlossen. Der Beamte wird verdächtigt, Vermögenswerte im Wert von über 30 Millionen Hrywnja verheimlicht zu haben.

Die Ermittlungen des Staatlichen Ermittlungsbüros (DBR) haben ergeben, dass der ehemalige Leiter der Staatlichen Migrationsbehörde in der Region Chmelnyzkyj, dessen Name nicht genannt wurde, absichtlich Vermögenswerte in seiner Steuererklärung für das Jahr 2023 nicht angegeben hat. Diese Vermögenswerte sind auf seine Ehefrau registriert und wurden während der Ehe erworben. Dies betrifft sowohl Immobilien als auch bewegliche Güter, was ernsthafte Fragen zur Transparenz seiner finanziellen Angelegenheiten aufwirft.

Unter den nicht deklarierten Immobilien befindet sich ein Geschäft für exklusive Möbel, dessen Wert sich auf 24 Millionen 791 Tausend 606 Hrywnja beläuft. Darüber hinaus hat der ehemalige Beamte in seiner Erklärung drei Fahrzeuge der Marke AUDI nicht aufgeführt, darunter einen AUDI Q8 im Wert von 2 Millionen 647 Tausend Hrywnja, einen AUDI Q5 im Wert von 2 Millionen 427 Tausend Hrywnja sowie einen weiteren AUDI Q5, dessen Wert 504 Tausend Hrywnja beträgt.

Insgesamt übersteigt die Summe der falschen Angaben in der Erklärung des ehemaligen Leiters laut DBR 30 Millionen Hrywnja. Diese Situation hat in der Gesellschaft erhebliches Aufsehen erregt, da die Themen Korruption und Transparenz in staatlichen Institutionen nach wie vor von großer Bedeutung sind.

Es ist erwähnenswert, dass der ehemalige Leiter im November 2025, nach der Aufdeckung durch die Mitarbeiter des DBR, von seinem Posten zurückgetreten ist. Dies zeigt, dass Fälle von Korruption und Unredlichkeit in staatlichen Strukturen nicht unbeachtet bleiben und die entsprechenden Behörden weiterhin aktiv an deren Aufdeckung arbeiten.

Der Anklageakt gegen den ehemaligen Leiter der Staatlichen Migrationsbehörde wurde bereits an das Gericht weitergeleitet. Der Ex-Leiter wird gemäß Teil 2 des Artikels 366-2 des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt, der die Verantwortung für die Deklaration wissentlich falscher Informationen vorsieht.

Die prozessuale Leitung in diesem Fall obliegt der Generalstaatsanwaltschaft, was die Ernsthaftigkeit der Situation und die Bedeutung der Gewährleistung von Rechtmäßigkeit im Handeln von Staatsbediensteten unterstreicht. Die Gesellschaft wartet gespannt auf die Ergebnisse des Gerichtsverfahrens und die möglichen Konsequenzen für den ehemaligen Leiter, da solche Fälle eine Lehre für andere Staatsbedienstete sein sollten.