Parlament verabschiedet Gesetz zur Verteilung von Befugnissen zwischen den Ebenen der öffentlichen Verwaltung
Die Abgeordneten der Werchowna Rada der Ukraine haben einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Systems der öffentlichen Verwaltung unternommen, indem sie den Regierungsentwurf Nr. 14412 in erster Lesung angenommen haben.
Die Abgeordneten der Werchowna Rada der Ukraine haben einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Systems der öffentlichen Verwaltung unternommen, indem sie den Regierungsentwurf Nr. 14412 in erster Lesung angenommen haben. Diese Entscheidung wurde mit 269 Stimmen der Volksvertreter unterstützt, was auf eine erhebliche politische Unterstützung für diese Initiative hinweist. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen für die Abgrenzung und Verteilung von Befugnissen zwischen den Organen der lokalen Selbstverwaltung verschiedener Ebenen sowie den Exekutivbehörden festzulegen.
Die Vorsitzende des zuständigen Ausschusses der Werchowna Rada für die Organisation der Staatsgewalt, lokale Selbstverwaltung, regionale Entwicklung und Stadtplanung, Olena Schuliak, betonte, dass die Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs eines der Schlüsselelemente des Ukraine Facility-Programms ist. Sie hob hervor, dass die Annahme des Gesetzes den Weg für die weitere Finanzierung durch die Europäische Union im Rahmen dieses Programms ebnet. Der Gesetzesentwurf ist darauf ausgerichtet, die Prinzipien der Subsidiarität und Dezentralisierung umzusetzen, die für das effektive Funktionieren der lokalen Selbstverwaltung von großer Bedeutung sind.
Zu den Hauptbestimmungen des Gesetzesentwurfs gehört die Festlegung grundlegender Prinzipien für die Abgrenzung und Verteilung von Befugnissen zwischen den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Dies umfasst die staatliche, regionale und lokale Ebene sowie die Akteure, zwischen denen die Befugnisse verteilt werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf die Festlegung von Kriterien für die Zuordnung von Befugnissen zur jeweiligen Ebene der Macht vor sowie die Regelung der Delegation staatlicher Befugnisse an die Organe der lokalen Selbstverwaltung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Mechanismen zur Koordination und Interaktion zwischen den verschiedenen Ebenen der Macht, die eine effektivere Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Organen und den lokalen Gemeinschaften gewährleisten sollen. Olena Schuliak betonte, dass für die erfolgreiche Ausübung dieser Befugnisse die entsprechenden finanziellen, personellen und informationellen Ressourcen erforderlich sind.
Sie wies auch darauf hin, dass die Arbeit an dem Gesetzesentwurf im Rahmen einer breiten Arbeitsgruppe durchgeführt wurde. Dies zeigt, dass verschiedene Interessengruppen in den Prozess einbezogen wurden, was es ermöglichte, unterschiedliche Meinungen und Vorschläge zu berücksichtigen. Olena Schuliak unterstrich, dass die Dezentralisierungsreform bereits seit mehreren Jahren im Gange ist und die Gemeinden viele neue Möglichkeiten erhalten haben. Gleichzeitig sind jedoch auch systemische Herausforderungen entstanden, die gelöst werden müssen.
Die Ausschussvorsitzende stellte fest, dass die Fragen der Rechte und Pflichten, der Ressourcen und Befugnisse, der lokalen Demokratie sowie des Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Ebenen der Macht und des Prinzips der Subsidiarität und der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinden noch keinen klaren gesetzlichen Rahmen haben. Sie betonte, dass die europäische Integration die Anforderungen an die Qualität der Entscheidungen und die Kohärenz des gesamten Systems der öffentlichen Verwaltung erhöht. Daher wird der Ausschuss, so Olena Schuliak, weiterhin gemeinsam mit der Regierung und internationalen Partnern an der Bewältigung dieser Herausforderungen arbeiten.