Klassifizierung der Verbrechen der RF gegen Journalisten soll in vier Richtungen erfolgen - Direktorin des IMI
Während einer Sitzung der vorläufigen Untersuchungskommission der Werchowna Rada der Ukraine äußerte die Direktorin des Instituts für Masseninformation, Oksana Romaniuk, wichtige Vorschläge zur Klassifizierung der Verbrechen, die von den bewaffneten Formationen der Russischen Föderation gegen Journalisten und andere Medienmitarbeiter begangen werden.
Während einer Sitzung der vorläufigen Untersuchungskommission der Werchowna Rada der Ukraine, die dem Thema der Verbrechen gewidmet war, die von den bewaffneten Formationen der Russischen Föderation gegen Journalisten und andere Medienmitarbeiter begangen werden, äußerte die Direktorin des Instituts für Masseninformation, Oksana Romaniuk, wichtige Vorschläge zur Klassifizierung dieser Verbrechen. Sie betonte, dass es einen systematischen Ansatz zur Dokumentation und Untersuchung der Verbrechen, die gegen Medienschaffende in der Ukraine begangen werden, benötigt.
Romaniuk wies darauf hin, dass das Institut für Masseninformation aktiv daran arbeitet, die Verbrechen zu dokumentieren, die von den russischen Aggressoren begangen werden, und dabei mit den Strafverfolgungsbehörden sowie internationalen Organisationen zusammenarbeitet. Sie informierte darüber, dass seit Beginn der Invasion in die Ukraine 15 Medienzentren eingerichtet wurden, die mehr als 15.000 Journalisten Unterstützung bieten. Laut den Angaben des Instituts haben mindestens 428 Redaktionen unter den Verbrechen gelitten, die von den Russen begangen wurden, und ukrainische Redaktionen wurden mindestens 72 Mal angegriffen, wobei einige von ihnen sogar zwei- oder dreimal attackiert wurden.
Diese Fakten belegen die gezielte Natur der russischen Angriffe auf die Medien in der Ukraine. Romaniuk führte auch Daten über mindestens 24 Angriffe auf Fernsehtürme in 12 Regionen der Ukraine an, was das Vorhandensein einer konsistenten Strategie seitens Russlands bestätigt, die bewusst versucht, das Recht der ukrainischen Gesellschaft auf Zugang zu wahrheitsgemäßen Informationen einzuschränken.
Die Direktorin des IMI schlug vor, die Verbrechen, die gegen Journalisten begangen werden, in vier Hauptkategorien zu klassifizieren. Der erste Block umfasst Verbrechen gegen Journalisten als Zivilpersonen, wie illegale Inhaftierungen, Beschuss, Morde und Geiselnahmen. Der zweite Block bezieht sich auf Verbrechen gegen Redaktionen und die Medieninfrastruktur, zu denen Angriffe, insbesondere auf Fernsehtürme, sowie Raubüberfälle gehören.
Der dritte Block umfasst Fälle der Informationsbesetzung, da mindestens 37 Fälle von Markendiebstahl dokumentiert wurden, bei denen russische Medien Inhalte unter bekannten ukrainischen Marken ausstrahlten und ukrainische Inhalte durch ihre eigenen ersetzten. Es gab auch Fälle, in denen Medien gezwungen wurden, neu zu starten. Der vierte Block betrifft die Zerschlagung der Medienlandschaft in der Ukraine als Folge der Aggression, und Romaniuk betonte, dass dies ebenfalls als Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrachtet werden sollte.
Nach Ansicht von Romaniuk wird eine korrekte Klassifizierung dieser Verbrechen und die Festlegung spezifischer Artikel des Strafgesetzbuches sowie des internationalen Rechts zur Aufklärung und Beweisführung der Schuld Russlands beitragen. Sie hob auch die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Koordination mit den Strafverfolgungsbehörden hervor, um diese Fälle dem zukünftigen Tribunal vorzulegen.
Wie Ukrinform berichtete, sind seit Beginn der umfassenden Invasion in die Ukraine 147 Medienschaffende ums Leben gekommen, darunter mindestens 21 während der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten. Darüber hinaus befinden sich 28 ukrainische Journalisten weiterhin in Gefangenschaft. Die Werchowna Rada der Ukraine hat am 4. Dezember 2025 eine vorläufige Untersuchungskommission zur Untersuchung der Verbrechen Russlands gegen Journalisten eingerichtet.
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