Zwei Krim-«Freiwillige» werden wegen Beihilfe zum Aggressor-Staat vor Gericht gestellt
Die Staatsanwaltschaft der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol hat Anklageschriften gegen zwei Frauen eingereicht, die an der Tätigkeit sogenannter «Wohltätigkeitsorganisationen» beteiligt waren, die die russischen Streitkräfte auf der besetzten Halbinsel unterstützen.
Die Staatsanwaltschaft der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol hat bekannt gegeben, dass sie Anklageschriften gegen zwei Frauen eingereicht hat, die an der Tätigkeit sogenannter «Wohltätigkeitsorganisationen» beteiligt waren, die die russischen Militärs auf der besetzten Halbinsel unterstützen. Diese Handlungen werden gemäß Teil 1 des Artikels 111-2 des Strafgesetzbuches der Ukraine qualifiziert, der eine Strafe von bis zu 12 Jahren Freiheitsentzug vorsieht.
Nach Informationen der Pressestelle der Staatsanwaltschaft sind diese Bürgerinnen der Ukraine aktiv in die Organisation von Sammlungen humanitärer Hilfe und die Übergabe von materiellen Mitteln involviert, die von russischen Militärangehörigen verwendet werden. Sie haben Vertretern der Streitkräfte der Russischen Föderation Drohnen, Treibstoff, Ersatzteile für Fahrzeuge und Militärtechnik sowie andere notwendige Gegenstände wie Werkzeugsets, Batterien, Lebensmittel und Hygieneartikel zur Verfügung gestellt.
Eine der Verdächtigen, die aktiv an diesen «Wohltätigkeitsaktionen» teilgenommen hat, hat etwa 2 Tonnen humanitärer Hilfe für die russischen Militärs gesammelt. Für ihre aktive Teilnahme an der Unterstützung des Krieges gegen die Ukraine wurde sie mit der Medaille «Goldener Greif 2023» ausgezeichnet, was ihren bedeutenden Beitrag zu dieser Tätigkeit unterstreicht.
Wie bekannt wurde, handelt es sich um Olena Prokopenko und Veronika Kotykova, die laut Informationen der Strafverfolgungsbehörden in den Fokus dieser Ermittlungen geraten sind. Ihre Handlungen haben in der ukrainischen Gemeinschaft Empörung ausgelöst, da sie direkt zur Aggression gegen die Ukraine beigetragen haben, die bereits seit mehreren Jahren andauert.
Es ist erwähnenswert, dass die Staatsanwaltschaft der Autonomen Republik Krim seit Beginn der Besetzung der Halbinsel 1136 Anklageschriften eingereicht hat, von denen bereits 402 Urteile gefällt wurden. Dies zeugt von der aktiven Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Untersuchung von Verbrechen, die mit der Unterstützung des Aggressors und der Verletzung der ukrainischen Gesetzgebung in Verbindung stehen.
Die Situation auf der Krim bleibt angespannt, und solche Fälle wie die von Prokopenko und Kotykova unterstreichen die Bedeutung des Kampfes gegen die Komplizen des Aggressor-Staates. Die Staatsanwaltschaft setzt ihre Arbeit fort, um alle zur Verantwortung zu ziehen, die versuchen, aggressive Handlungen Russlands gegen die Ukraine zu unterstützen.
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