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Österreich kriminalisiert Rekrutierung für ausländische Geheimdienste - Nachrichtendienst

Der österreichische Regierung plant eine bedeutende Reform des Strafrechts zur Bekämpfung von Spionage, die eine der umfassendsten in den letzten Jahrzehnten sein wird.

Wie Ukrinform berichtet, bereitet die österreichische Regierung eine wichtige Reform des Strafrechts im Bereich der Bekämpfung von Spionage vor, die eine der systematischsten in den letzten Jahrzehnten sein wird. Der Auslandsnachrichtendienst der Ukraine (SZRU) informiert, dass das österreichische Justizministerium ein Paket von Änderungen vorbereitet hat, dessen Ziel es ist, rechtliche Lücken zu schließen, die von ausländischen Geheimdiensten, insbesondere von russischen, ungestraft auf dem Staatsgebiet genutzt wurden.

Nach dem geltenden Recht erfolgt die Kriminalisierung von Spionage nur, wenn sie direkt gegen den österreichischen Staat gerichtet ist. Dies schafft Möglichkeiten für ein breites Spektrum an Nachrichtendiensten, die außerhalb der Strafverfolgung bleiben. Beispielsweise ist das Sammeln von Informationen über internationale Organisationen wie OPEC, IAEA, OSZE und UN-Einrichtungen, die in Wien ansässig sind, sowie das Überwachen von ausländischen Diplomaten oder oppositionellen Aktivisten, formal nicht gegen das österreichische Recht verstoßen. Dies hat Wien über Jahrzehnte hinweg zu einem bequemen Standort für Operationen des FSB und der GRU gemacht, so die SZRU.

Die vorgeschlagenen Änderungen erweitern die Definition von Spionage erheblich. Insbesondere sieht der neue Gesetzesentwurf vor, dass nachrichtendienstliche Aktivitäten im Interesse ausländischer Geheimdienste, die gegen die Europäische Union und andere internationale Organisationen gerichtet sind, die auf österreichischem Territorium tätig sind, strafrechtlich verfolgt werden. Auch das Konzept des "Schadens an den Interessen Österreichs" wird neu gedacht; es umfasst nun nicht nur Bedrohungen für staatliche Institutionen, sondern auch alle Handlungen, die die Sicherheit, das internationale Ansehen oder das wirtschaftliche Wohl des Landes gefährden könnten. Für die strafrechtliche Verfolgung reicht es aus, dass die Möglichkeit eines solchen Schadens besteht, ohne dass der tatsächliche Eintritt nachgewiesen werden muss, erklärte der Nachrichtendienst.

Ein separater Bereich der Reform ist die Kriminalisierung der Rekrutierung für ausländische Geheimdienste sowie die freiwillige Zustimmung zu einer solchen Zusammenarbeit. Diese Maßnahme richtet sich in erster Linie gegen die Praxis der Rekrutierung sogenannter Agenten auf niedrigem Niveau – Personen, die über soziale Netzwerke für unterstützende nachrichtendienstliche Aufgaben angeworben werden. Solche Schemen werden von der russischen Spionage seit Beginn der umfassenden Invasion in die Ukraine aktiv in den EU-Ländern genutzt.

In der mittelfristigen Perspektive soll die Verabschiedung dieser Änderungen die Möglichkeiten der österreichischen Geheimdienste zur Aufdeckung, Verhinderung und Untersuchung von Spionageoperationen, insbesondere gegen internationale Organisationen in Wien, stärken. Die österreichische Initiative könnte einen Impuls für die Erweiterung der nachrichtendienstlichen Instrumente auf EU-Ebene und eine systematische Verringerung der Risiken des russischen hybriden Einflusses auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union darstellen, betonten die SZRU.

Wie Ukrinform berichtete, hat Russland laut Financial Times in der österreichischen Hauptstadt die größte geheime Plattform für Funkaufklärung im Westen eingerichtet. Diese Information unterstreicht die Notwendigkeit von Maßnahmen seitens der österreichischen Regierung zum Schutz der nationalen Interessen und der Sicherheit.

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